415.311
KibeVRGE
CH-AR
Art. 3 Verordnung zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung; KibeV) - Anerkannte Fachorganisationen für Tagesfamilien
Art. 3 Kinderbetreuungsverordnung; KibeV · Anerkannte Fachorganisationen für Tagesfamilien
1. Anerkannt im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. b KibeG sind Fachorganisationen, die dem Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) angeschlossen sind.
2. Das Departement Gesundheit und Soziales kann die Anerkennung einer Fachorganisation aussetzen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese die Mindeststandards und Richtlinien des Verbandes nicht einhält.