415.311
KibeVRGE
CH-AR
Art. 2 Verordnung zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung; KibeV) - Anerkannte Kindertagesstätten
Art. 2 Kinderbetreuungsverordnung; KibeV · Anerkannte Kindertagesstätten
1. Das Departement Gesundheit und Soziales veröffentlicht im Internet eine Liste der anerkannten Kindertagesstätten im Kanton.
2. Der Nachweis, dass eine ausserkantonale Kindertagesstätte über eine Bewilligung nach Art. 13 ff. der Pflegekinderverordnung verfügt, obliegt der gesuchstellenden Person.