Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.31 KibeGLAE CH-AR

Art. 4 Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KibeG) - Ermessensbeiträge

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Kinderbetreuungsgesetz, KibeG · Ermessensbeiträge

1. Beiträge können in begründeten Ausnahmefällen unabhängig vom Erfordernis der Erwerbstätigkeit für eine bestimmte Anzahl Betreuungsstunden gewährt werden, wenn dies die berufliche Integration der Erziehungsberechtigten fördert, zur Entlastung der Familie beiträgt oder dem Wohl des Kindes dient.

← Art. 3 Kinderbetreuungsgesetz, KibeG Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KibeG) - Grundsätzliches Art. 5 Kinderbetreuungsgesetz, KibeG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →