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414.111 CH-AR

Art. 3 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (kant. BBV) - Schulreglement der Berufsfachschule und Lehrpläne

II. Organe
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Art. 3 kant. BBV · Schulreglement der Berufsfachschule und Lehrpläne

1. Das Departement Bildung und Kultur erlässt für die Berufsfachschule ein Schulreglement. Dieses bestimmt mindestens

a) die Organisationsstruktur;

b) die Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten;

c) die Organisation und Mitsprache der Lehrenden;

d) das Absenzenwesen;

e) die Disziplinarmassnahmen.

2. Das Departement Bildung und Kultur erlässt Rahmenlehrpläne für diejenigen Ausbildungen, welche nicht bereits geregelt sind und legt die Schwerpunkte innerhalb der Vorgaben des Bundes fest.

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