414.111
CH-AR
Art. 3 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (kant. BBV) - Schulreglement der Berufsfachschule und Lehrpläne
II. Organe
Art. 3 kant. BBV · Schulreglement der Berufsfachschule und Lehrpläne
1. Das Departement Bildung und Kultur erlässt für die Berufsfachschule ein Schulreglement. Dieses bestimmt mindestens
a) die Organisationsstruktur;
b) die Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten;
c) die Organisation und Mitsprache der Lehrenden;
d) das Absenzenwesen;
e) die Disziplinarmassnahmen.
2. Das Departement Bildung und Kultur erlässt Rahmenlehrpläne für diejenigen Ausbildungen, welche nicht bereits geregelt sind und legt die Schwerpunkte innerhalb der Vorgaben des Bundes fest.