414.11
EGZUMBBG
CH-AR
Art. 4a Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung
II.a Lehrende
Art. 4a EG zum BBG
1. Der Inhalt des Berufsauftrages für Lehrende an der Berufsfachschule richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Mittel- und Hochschulen.
2. Die Netto-Gesamtarbeitszeit richtet sich nach der Personalgesetzgebung.