Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.11 EGZUMBBG CH-AR

Art. 4a Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung

II.a Lehrende
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4a EG zum BBG

1. Der Inhalt des Berufsauftrages für Lehrende an der Berufsfachschule richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Mittel- und Hochschulen.

2. Die Netto-Gesamtarbeitszeit richtet sich nach der Personalgesetzgebung.

← Art. 4 EG zum BBG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung - Geltungsbereich Art. 5 EG zum BBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →