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414.11 EGZUMBBG CH-AR

Art. 38 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung - Änderung bisherigen Rechts

XI. Schlussbestimmungen
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Art. 38 EG zum BBG · Änderung bisherigen Rechts

1. Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert

a) Gesetz vom 24. September 2000 über Schule und Bildung;

b) Gesetz vom 7. Juni 1998 über die Landwirtschaft;

c) Verordnung vom 26. März 2001 zum Gesetz über Schule und Bildung.

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