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414.11 EGZUMBBG CH-AR

Art. 24 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung

VII. Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
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Art. 24 EG zum BBG

1. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung vermittelt Informationen über Bildungsangebote und stellt die Beratung bei der Vorbereitung, Wahl und Gestaltung der beruflichen Laufbahn sicher.

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