Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.16 CH-AR

Art. 9 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - c) Verfahrensrecht

II. Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · c) Verfahrensrecht

1. Das Rekursverfahren richtet sich nach den Vorschriften über die Verwaltungsrechtspflege des Sitzkantons.

← Art. 8 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans Grundlagen Art. 10 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →