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413.16 CH-AR

Art. 5 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - b) Aufgaben

II. Organisation
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Art. 5 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · b) Aufgaben

1. Die Aufsichtskommission regelt, organisiert und überwacht die Maturitätsschule. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben

a) Erlass der Reglemente, der Lehrpläne und der Stundentafeln. Beschlüsse über das Maturitätsreglement bedürfen der Genehmigung der Regierungen der Vereinbarungspartner;

b) Wahl der Rektoren, der Schulortsleiter, der Lehrer und des weiteren Personals. Anstellungsbedingungen und Besoldung richten sich nach den Vorschriften über die Mittelschulen des Sitzkantons;

c) Aufstellung von Voranschlag und Jahresrechnung sowie Verabschiedung des Jahresberichtes;

d) Festsetzung der Schulgelder;

e) Entscheid über Rekurse gegen Anordnungen unterer Organe der Schule;

f) Überwachung der Schulführung;

g) Anordnung der Kurse und Zuweisung der Studenten zu den Schulorten St.Gallen und Sargans;

h) Aufhebung von bestehenden oder Bestimmung von neuen Schulorten;

i) Festlegung der Lehrmittel;

k) Wahl der Experten für die Abschlussprüfungen;

l) Abschluss von Verträgen. Die Regelung der Zusammenarbeit mit der Maturitätsschule für Erwachsene im Kanton Thurgau obliegt dem Erziehungsdepartement des Sitzkantons.

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