413.16
CH-AR
Art. 4 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Aufsichtskommission a) Zusammensetzung, Wahl und Konstituierung
II. Organisation
Art. 4 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Aufsichtskommission a) Zusammensetzung, Wahl und Konstituierung
1. Die Aufsichtskommission setzt sich aus Vertretern der Vereinbarungspartner zusammen.
2. Auf eine Amtsdauer von vier Jahren wählen
a) der Regierungsrat des Kantons St.Gallen den Präsidenten und drei weitere Mitglieder;
b) die Regierungen der weiteren Vereinbarungspartner je ein Mitglied.
3. Die Aufsichtskommission konstituiert sich selbst.