413.16
CH-AR
Art. 3 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Schulorte
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Schulorte
1. Schulorte sind St.Gallen und Sargans.
2. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Regierungen aller Vereinbarungspartner.