413.16
CH-AR
Art. 21 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Verbindlichkeit
V. Schlussbestimmungen
Art. 21 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Verbindlichkeit
1. Diese Vereinbarung wird mit dem Beitritt der Vereinbarungspartner und nach der Regelung der Trägerschaft einer Maturitätsschule für Erwachsene im Kanton Thurgau auf 1. Januar 1994 verbindlich.