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413.16 CH-AR

Art. 21 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Verbindlichkeit

V. Schlussbestimmungen
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Art. 21 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Verbindlichkeit

1. Diese Vereinbarung wird mit dem Beitritt der Vereinbarungspartner und nach der Regelung der Trägerschaft einer Maturitätsschule für Erwachsene im Kanton Thurgau auf 1. Januar 1994 verbindlich.

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