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413.16 CH-AR

Art. 2 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Zweck

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Zweck

1. Die Maturitätsschule bereitet Erwachsene mit Hilfe von Fern- und Direktunterricht auf eine Maturitätsprüfung vor.

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