413.16
CH-AR
Art. 2 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Zweck
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Zweck
1. Die Maturitätsschule bereitet Erwachsene mit Hilfe von Fern- und Direktunterricht auf eine Maturitätsprüfung vor.