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413.16 CH-AR

Art. 19 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Kündigung

V. Schlussbestimmungen
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Art. 19 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Kündigung

1. Die Regierungen der Vereinbarungspartner können die Mitgliedschaft unter Beachtung einer Frist von drei Jahren auf Ende eines Schuljahres kündigen.

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