413.16
CH-AR
Art. 19 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Kündigung
V. Schlussbestimmungen
Art. 19 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Kündigung
1. Die Regierungen der Vereinbarungspartner können die Mitgliedschaft unter Beachtung einer Frist von drei Jahren auf Ende eines Schuljahres kündigen.