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413.16 CH-AR

Art. 18 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Beteiligung anderer Kantone

V. Schlussbestimmungen
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Art. 18 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Beteiligung anderer Kantone

1. Im Einverständnis der Regierungen der Vereinbarungspartner können weitere Kantone der Vereinbarung beitreten.

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