413.16
CH-AR
Art. 18 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Beteiligung anderer Kantone
V. Schlussbestimmungen
Art. 18 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Beteiligung anderer Kantone
1. Im Einverständnis der Regierungen der Vereinbarungspartner können weitere Kantone der Vereinbarung beitreten.