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413.16 CH-AR

Art. 15 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Grundsatz

IV. Haftung und Verantwortlichkeit
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Art. 15 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Grundsatz

1. Die Haftung der Maturitätsschule und die Verantwortlichkeit der Organe, der Lehrer und des weiteren Personals richten sich nach den Vorschriften des Sitzkantons.

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