413.16
CH-AR
Art. 15 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Grundsatz
IV. Haftung und Verantwortlichkeit
Art. 15 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Grundsatz
1. Die Haftung der Maturitätsschule und die Verantwortlichkeit der Organe, der Lehrer und des weiteren Personals richten sich nach den Vorschriften des Sitzkantons.