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413.16 CH-AR

Art. 14 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Finanzkontrolle

III. Finanzhaushalt
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Art. 14 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Finanzkontrolle

1. Die Finanzkontrolle richtet sich nach den Vorschriften des Sitzkantons.

2. Allfällige Kontrollen der übrigen Vereinbarungspartner bleiben vorbehalten.

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