413.16
CH-AR
Art. 14 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Finanzkontrolle
III. Finanzhaushalt
Art. 14 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Finanzkontrolle
1. Die Finanzkontrolle richtet sich nach den Vorschriften des Sitzkantons.
2. Allfällige Kontrollen der übrigen Vereinbarungspartner bleiben vorbehalten.