Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.16 CH-AR

Art. 12 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Beiträge

III. Finanzhaushalt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Beiträge

1. Die Vereinbarungspartner tragen die durch Schuldgelder Gebühren und Beiträge Dritter nicht gedeckten Kosten.

2. Die Beiträge bemessen sich nach dem Anteil der Studenten aus dem Gebiet jedes Vereinbarungspartners. Massgebend ist der Durchschnitt der letzten vier Semester. Die Zugehörigkeit eines Studenten richtet sich nach dem zivilrechtlichen Wohnsitz.

← Art. 11 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans Grundlagen Art. 13 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →