413.16
CH-AR
Art. 12 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Beiträge
III. Finanzhaushalt
Art. 12 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Beiträge
1. Die Vereinbarungspartner tragen die durch Schuldgelder Gebühren und Beiträge Dritter nicht gedeckten Kosten.
2. Die Beiträge bemessen sich nach dem Anteil der Studenten aus dem Gebiet jedes Vereinbarungspartners. Massgebend ist der Durchschnitt der letzten vier Semester. Die Zugehörigkeit eines Studenten richtet sich nach dem zivilrechtlichen Wohnsitz.