413.16
CH-AR
Art. 10 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Oberaufsicht
II. Organisation
Art. 10 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Oberaufsicht
1. Die Regierungen der Vereinbarungspartner üben die Oberaufsicht über die Maturitätsschule aus.
2. Koordinationsstelle ist das Erziehungsdepartement des Sitzkantons.