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413.16 CH-AR

Art. 10 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Oberaufsicht

II. Organisation
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Art. 10 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Oberaufsicht

1. Die Regierungen der Vereinbarungspartner üben die Oberaufsicht über die Maturitätsschule aus.

2. Koordinationsstelle ist das Erziehungsdepartement des Sitzkantons.

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