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413.16 CH-AR

Art. 1 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Grundlagen

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Grundlagen

1. Die Kantone Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., St.Gallen und Graubünden sowie das Fürstentum Liechtenstein führen die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans.

2. Die Maturitätsschule ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in St.Gallen.

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