413.16
CH-AR
Art. 1 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Grundlagen
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Grundlagen
1. Die Kantone Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., St.Gallen und Graubünden sowie das Fürstentum Liechtenstein führen die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans.
2. Die Maturitätsschule ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in St.Gallen.