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413.11 MHVLMH CH-AR

Art. 7 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Leistungsangebot der kantonalen Mittelschule

4. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - I. Trägerschaft und Infrastruktur
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Art. 7 MHV · Leistungsangebot der kantonalen Mittelschule

1. Der Regierungsrat legt die über das gesetzlich vorgegebene Leistungsangebot hinausgehenden weiteren Leistungen und deren Kostendeckungsgrade im Einzelfall unter Beachtung der unentgeltlich anzubietenden Leistungen fest oder hebt diese auf.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 83-453 (Art. 7 MAV)
Motion to Recognize Physical Education as a Matriculation Examination Subject
This provision was used to justify the possibility of introducing gymnastics and sports as a graded subject for the maturity exam.