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413.11 MHVLMH CH-AR

Art. 48 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Kostenbeiträge der Studierenden

6. Abschnitt: Finanzen - II. Hochschulen
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Art. 48 MHV · Kostenbeiträge der Studierenden

1. Kostenbeiträge für den Besuch einer ausserkantonalen Hochschule erhebt das zuständige Amt.

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