413.11
MHVLMH
CH-AR
Art. 48 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Kostenbeiträge der Studierenden
6. Abschnitt: Finanzen - II. Hochschulen
Art. 48 MHV · Kostenbeiträge der Studierenden
1. Kostenbeiträge für den Besuch einer ausserkantonalen Hochschule erhebt das zuständige Amt.