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413.11 MHVLMH CH-AR

Art. 41 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Umzug

5. Abschnitt: Zuweisung an ausserkantonale Mittelschulen
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Art. 41 MHV · Umzug

1. Über die Zuweisung an eine ausserkantonale Schule infolge Verlegung des Wohnsitzes von Lernenden nach Appenzell Ausserrhoden während einer laufenden Ausbildung entscheidet das zuständige Amt.

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