413.11
MHVLMH
CH-AR
Art. 41 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Umzug
5. Abschnitt: Zuweisung an ausserkantonale Mittelschulen
Art. 41 MHV · Umzug
1. Über die Zuweisung an eine ausserkantonale Schule infolge Verlegung des Wohnsitzes von Lernenden nach Appenzell Ausserrhoden während einer laufenden Ausbildung entscheidet das zuständige Amt.