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413.11 MHVLMH CH-AR

Art. 40 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Optimierung der Klassenbestände

5. Abschnitt: Zuweisung an ausserkantonale Mittelschulen
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Art. 40 MHV · Optimierung der Klassenbestände

1. Das zuständige Amt sorgt durch entsprechende Zuweisung an ausserkantonale Mittelschulen für ausgeglichene Bestände und angemessene räumliche Auslastung im Sinne vom Art. 35 Abs. 2 MHG.

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