413.11
MHVLMH
CH-AR
Art. 40 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Optimierung der Klassenbestände
5. Abschnitt: Zuweisung an ausserkantonale Mittelschulen
Art. 40 MHV · Optimierung der Klassenbestände
1. Das zuständige Amt sorgt durch entsprechende Zuweisung an ausserkantonale Mittelschulen für ausgeglichene Bestände und angemessene räumliche Auslastung im Sinne vom Art. 35 Abs. 2 MHG.