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413.11 MHVLMH CH-AR

Art. 36 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Verstösse

4. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - VI. Schulbetrieb
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Art. 36 MHV · Verstösse

1. Verstösse, bei welchen Lehrende und Schulleitung ohne Verfügung Massnahmen treffen können, sind insbesondere

a) Missachtung von Anordnungen;

b) Missachtung der Anstandspflichten;

c) Störung des Unterrichts;

d) Verstösse gegen die Bestimmungen über Schulbesuch und Absenzenwesen;

e) Verstösse gegen das Schulreglement und die Hausordnung;

f) Verstösse gegen Vereinbarungen und Bestimmungen, welche schulische oder ausserschulische Anlässe betreffen.

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