413.11
MHVLMH
CH-AR
Art. 36 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Verstösse
4. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - VI. Schulbetrieb
Art. 36 MHV · Verstösse
1. Verstösse, bei welchen Lehrende und Schulleitung ohne Verfügung Massnahmen treffen können, sind insbesondere
a) Missachtung von Anordnungen;
b) Missachtung der Anstandspflichten;
c) Störung des Unterrichts;
d) Verstösse gegen die Bestimmungen über Schulbesuch und Absenzenwesen;
e) Verstösse gegen das Schulreglement und die Hausordnung;
f) Verstösse gegen Vereinbarungen und Bestimmungen, welche schulische oder ausserschulische Anlässe betreffen.