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413.11 MHVLMH CH-AR

Art. 27 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Vereinigungen der Lernenden

4. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - III. Lernende
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Art. 27 MHV · Vereinigungen der Lernenden

1. Sofern die räumliche Auslastung dies zulässt, haben Vereinigungen der Lernenden das Recht auf eine angemessene und unentgeltliche Benützung der Schulinfrastruktur.

2. Die Rechte der Lernenden zur Mitwirkung stehen sinngemäss auch den Vereinigungen der Lernenden zu.

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