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413.11 MHVLMH CH-AR

Art. 24 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Dispensation

4. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - III. Lernende
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Art. 24 MHV · Dispensation

1. Wichtige Gründe für eine Dispensation vom Unterricht oder von obligatorischen Veranstaltungen sind insbesondere Krankheit oder Unfall, die Förderung besonderer Fähigkeiten oder Begabungen sowie achtenswerte unentgeltliche Einsätze zu Gunsten Dritter.

2. Bei Absenzen infolge Krankheit oder Unfall kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden, bei Absenzen infolge anderer Gründe entsprechende Belege.

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