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413.11 MHVLMH CH-AR

Art. 13 Verordnung über die Mittel- und Hochschulen (MHV) - Delegation von Aufgaben der Schulleitung

4. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - II. Führung und Organisation
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Art. 13 MHV · Delegation von Aufgaben der Schulleitung

1. Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitung können im Schulreglement oder mit einem Pflichtenheft an Mitarbeitende sowie an schulinterne Organisationseinheiten oder Gremien übertragen werden. Nicht übertragbar ist die Verfügungs- und Rechtsetzungskompetenz.

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