Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.1 MHG CH-AR

Art. 5 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Trägerschaft von ausserkantonalen Bildungseinrichtungen

2. Abschnitt: Ausserkantonale und private Bildungseinrichtungen
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Art. 5 MHG · Trägerschaft von ausserkantonalen Bildungseinrichtungen

1. Der Kanton kann Träger von ausserkantonalen Mittel- und Hochschulen sein.

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