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413.1 MHG CH-AR

Art. 39 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG)

5. Abschnitt: Finanzen - II. Voranschlag und Rechnung
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Art. 39 MHG

1. Die kantonale Mittelschule wird mit Globalkredit und Leistungsauftrag nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes geführt.

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