413.1
MHG
CH-AR
Art. 39 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG)
5. Abschnitt: Finanzen - II. Voranschlag und Rechnung
Art. 39 MHG
1. Die kantonale Mittelschule wird mit Globalkredit und Leistungsauftrag nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes geführt.