413.1
MHG
CH-AR
Art. 36 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Schulwahlfreiheit
4. Abschnitt: Ausserkantonale und private Mittelschulen
Art. 36 MHG · Schulwahlfreiheit
1. Der Besuch einer privaten oder ausserkantonalen Mittelschule nach eigener Wahl und auf eigene Kosten richtet sich nach den Bestimmungen der Kantonsverfassung.