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413.1 MHG CH-AR

Art. 36 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Schulwahlfreiheit

4. Abschnitt: Ausserkantonale und private Mittelschulen
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Art. 36 MHG · Schulwahlfreiheit

1. Der Besuch einer privaten oder ausserkantonalen Mittelschule nach eigener Wahl und auf eigene Kosten richtet sich nach den Bestimmungen der Kantonsverfassung.

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