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413.1 MHG CH-AR

Art. 33 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Genehmigung der Schwerpunktfächer und Erlass der Lehrpläne

3. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - VII. Schulbetrieb
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Art. 33 MHG · Genehmigung der Schwerpunktfächer und Erlass der Lehrpläne

1. Der Regierungsrat genehmigt die angebotenen Schwerpunktfächer der gymnasialen Bildungsgänge sowie die Berufsfelder der Fachmittelschule und erlässt die Schullehrpläne. Er kann die Kompetenz delegieren.

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