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413.1 MHG CH-AR

Art. 27 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Beurteilung der Lehrenden

3. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - V. Lehrende
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Art. 27 MHG · Beurteilung der Lehrenden

1. Die Beurteilung der Lehrenden richtet sich nach den Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung.

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