413.1
MHG
CH-AR
Art. 27 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Beurteilung der Lehrenden
3. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - V. Lehrende
Art. 27 MHG · Beurteilung der Lehrenden
1. Die Beurteilung der Lehrenden richtet sich nach den Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung.