Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.1 MHG CH-AR

Art. 25 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Inhalt des Berufsauftrages

3. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - V. Lehrende
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Art. 25 MHG · Inhalt des Berufsauftrages

1. Die Hauptaufgaben der Lehrenden sind

a) Lehren und Unterrichten;

b) Vor- und Nachbereitung des Unterrichts;

c) Gemeinschaftsarbeit Schule;

d) Fort- und Weiterbildung.

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