Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.1 MHG CH-AR

Art. 23 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Weitere Pflichten

3. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - IV. Lernende
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Art. 23 MHG · Weitere Pflichten

1. Die Lernenden sind zur Einhaltung des Schulreglements verpflichtet.

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