413.1
MHG
CH-AR
Art. 19 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Freifächer
3. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - IV. Lernende
Art. 19 MHG · Freifächer
1. Den Lernenden steht ein angemessenes Angebot an Freifächern zur Verfügung.
2. Die Lernenden sind verpflichtet, die von ihnen gewählten Freifächer zu besuchen.