Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.1 MHG CH-AR

Art. 19 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Freifächer

3. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - IV. Lernende
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Art. 19 MHG · Freifächer

1. Den Lernenden steht ein angemessenes Angebot an Freifächern zur Verfügung.

2. Die Lernenden sind verpflichtet, die von ihnen gewählten Freifächer zu besuchen.

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