Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.1 MHG CH-AR

Art. 14 Gesetz über die Mittel- und Hochschulen (MHG) - Vorzeitiger freiwilliger Austritt

3. Abschnitt: Kantonale Mittelschule - IV. Lernende
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Art. 14 MHG · Vorzeitiger freiwilliger Austritt

1. Der vorzeitige freiwillige Austritt aus der kantonalen Mittelschule bedarf der schriftlichen Erklärung der Inhaber der elterlichen Sorge beziehungsweise der oder des volljährigen Lernenden.

2. Es besteht Anspruch auf eine Bestätigung über den Schulbesuch.

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