412.03
SLV
CH-AR
Art. 8 Verordnung über die Schulleitung in der Volksschule (Schulleitungsverordnung; SLV) - Unterstützung durch Lehrpersonen
Art. 8 Schulleitungsverordnung; SLV · Unterstützung durch Lehrpersonen
1. Die Schulleitung kann Lehrpersonen mit organisatorischen und pädagogischen Aufgaben betrauen, die der Unterstützung der Schulleitung dienen. Entscheidbefugnisse und Belange der Personalführung dürfen nicht delegiert werden.
2. Die übertragenen Aufgaben und die Form ihrer Abgeltung sind schriftlich festzuhalten.