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412.02 BLV CH-AR

Art. 6 Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen der Volksschule (BLV) - Lohnmodalitäten

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Art. 6 BLV · Lohnmodalitäten

1. Der Lohnanspruch für das 1. Semester eines Schuljahres erstreckt sich vom 1. August bis zum 31. Januar, derjenige für das 2. Semester vom 1. Februar bis zum 31. Juli.

2. Der Lohn kann in 12 oder 13 Teilen ausbezahlt werden.

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