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412.01 OEPRSE CH-AR

Art. 29 Verordnung über die Volksschule (Volksschulverordnung; VSV) - Altersbedingte Ansprüche

1. Abschnitt: Öffentliche Volksschule - V. Lehrpersonen
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Art. 29 Volksschulverordnung; VSV · Altersbedingte Ansprüche

1. Wird die altersbedingte Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit in Anspruch genommen, ist das Lehrpensum angemessen zu reduzieren.

2. Die Schulleitung legt die neue Aufteilung der Arbeitszeit in Absprache mit der Lehrperson fest.

3. Der Bezug der altersbedingten Reduktion ist der Schulleitung frühzeitig mitzuteilen.

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