412.00
LSP
CH-AR
Art. 46 Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz; VSG) - Altersbedingte Ansprüche
3. Abschnitt: Lehrpersonen - II. Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule
Art. 46 Volksschulgesetz; VSG · Altersbedingte Ansprüche
1. Lehrpersonen haben nach Vollendung des 55. Altersjahres Anspruch auf eine Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit im Umfang von 6.67 Prozent pro Schuljahr.
2. Die Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit wird auf Beginn des nächsten Schuljahres gewährt.