Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.00 LSP CH-AR

Art. 10 Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz; VSG) - Schulkommission

2. Abschnitt: Öffentliche Volksschule - II. Schulorgane
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (72 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Volksschulgesetz; VSG · Schulkommission

1. Der Gemeinderat kann seine Aufgaben nach diesem Gesetz an eine Schulkommission delegieren.

2. Führen zwei oder mehrere Gemeinden gemeinsam eine Schule, können sie eine gemeinsame Schulkommission einsetzen.

← Art. 9 Volksschulgesetz; VSG Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz; VSG) - Zweck Art. 11 Volksschulgesetz; VSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →