412.00
LSP
CH-AR
Art. 10 Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz; VSG) - Schulkommission
2. Abschnitt: Öffentliche Volksschule - II. Schulorgane
Art. 10 Volksschulgesetz; VSG · Schulkommission
1. Der Gemeinderat kann seine Aufgaben nach diesem Gesetz an eine Schulkommission delegieren.
2. Führen zwei oder mehrere Gemeinden gemeinsam eine Schule, können sie eine gemeinsame Schulkommission einsetzen.