Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
341.1 JVG CH-AR

Art. 2 Gesetz über den Justizvollzug (JVG) - Interkantonale Vereinbarungen

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 JVG · Interkantonale Vereinbarungen

1. Der Regierungsrat ist befugt, mit anderen Kantonen Vereinbarungen im Bereich des Justizvollzugs abzuschliessen.

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