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331.1 CH-AR

Art. 1 Verordnung über das Strafregister - Kantonale Koordinationsstelle

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Art. 1 Verordnung über das Strafregister · Kantonale Koordinationsstelle

1. Das Amt für Justizvollzug betreibt unter Aufsicht des Departementes Inneres und Sicherheit die kantonale Koordinationsstelle für das Strafregister.

Kantonale Koordinationsstelle Art. 2 Verordnung über das Strafregister →

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