331.1
CH-AR
Kantonale Koordinationsstelle
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Ausserrhoden
Gesetzestext (3 Artikel)
1. Das Amt für Justizvollzug betreibt unter Aufsicht des Departementes Inneres und Sicherheit die kantonale Koordinationsstelle für das Strafregister.
Art. 2 Verordnung über das Strafregister - Aufgaben der kantonalen Koordinationsstelle
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1. Die kantonale Koordinationsstelle erfüllt die Aufgaben gemäss Art. 14 Abs. 1 der VOSTRA-Verordnung.
2. Sie unterstützt die beteiligten Behörden beim Vollzug der Gesetzgebung über das Strafregister.
1. Das Departement Inneres und Sicherheit entscheidet nach Rücksprache mit den anschlussberechtigten Behörden, ob sie an VOSTRA angeschlossen werden.
2. Die kantonale Koordinationsstelle übernimmt für Behörden, die nicht an VOSTRA angeschlossen sind, die Aufgaben nach Art. 14 Abs. 2 der VOSTRA-Verordnung.