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CH-AR
Art. 11 Gesetz über das kantonale Strafrecht - Bettel
B. Die einzelnen Übertretungen
Art. 11 Gesetz über das kantonale Strafrecht · Bettel
1. Wer durch aufdringliches Betteln jemanden belästigt, wer Kinder oder Personen, die von ihm abhängen, zum Bettel ausschickt, wird mit Busse bestraft.