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311 CH-AR

Art. 11 Gesetz über das kantonale Strafrecht - Bettel

B. Die einzelnen Übertretungen
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Art. 11 Gesetz über das kantonale Strafrecht · Bettel

1. Wer durch aufdringliches Betteln jemanden belästigt, wer Kinder oder Personen, die von ihm abhängen, zum Bettel ausschickt, wird mit Busse bestraft.

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