Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
244.1 CH-AR

Kanton Appenzell Ausserrhoden 244.1

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Ausserrhoden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Über die Aufhebung der Sicherungsbeschlagnahme eines Luftfahrzeuges entscheidet der zuständige Bezirksgerichtspräsident des Bezirkes, in welchem das Luftfahrzeug beschlagnahmt worden ist.

1. Die Erledigung erfolgt nach den Vorschriften über das summarische Verfahren. Die diesbezüglichen Prozessvorschriften kommen sinngemäss zur Anwendung.

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