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233.3 CH-AR

Art. 43 Verordnung über die Rechtskosten und Entschädigungen in der Zivil- und Strafrechtspflege (Gebührenordnung)

8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
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Art. 43 Gebührenordnung

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1981 in Kraft.

2. Mit ihrem Inkrafttreten wird die Verordnung vom 17. Juni 1974 über die Rechtskosten und Entschädigungen in der Zivil- und Strafrechtspflege (Gebührenordnung) aufgehoben.

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