233.21
KGV
CH-AR
Art. 2 Kanzleigebührenverordnung (KGV) - Gebührentarif
Art. 2 KGV · Gebührentarif
1. Für Nachforschungen in Registern, Akten usw. soll in der Regel keine Gebühr erhoben werden. In zeitintensiven Fällen ist jedoch eine Gebühr von Fr. 10.- bis Fr. 200.-, je nach Umfang und Bedeutung der Beanspruchung, zu verlangen.
2. Legalisationen: Fr. 10.- bis Fr. 30.-.
3. Auszüge und Abschriften, Erstellen von Dokumentationen und dergleichen: Fr. 10.- pro Seite.
4. Einholen von Urkunden und Erteilung von Auskünften: Fr. 60.- pro Stunde.
5. Fristverlängerungen (im Wiederholungsfall): Fr. 25.-.
6. 1. Mahnung: Fr. 10.-; 2. Mahnung und allenfalls weitere Mahnungen: Fr. 25.-
7. Fotokopie: Fr. 1.- pro Kopie.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)
OG O4V 08 3 · ar (Art. 2 Abs. 7 KGV)
Property Valuation Appeal and Declaration of Void Valuation Due to Obsolete Status
brigen) Akten erstellt werden sollen, regelt die Kanzleigebührenverordnung (KGV, bGS 233.21) die dafür zu erhebenden Kosten (Art. 2 Abs. 7 KGV). Es besteht keine Ausnahmevorschrift, welche im Fall des Beschwerdeführers eine kostenfreie Zustellung von Aktenkopien vors
OG O2V 18 12 · ar (Art. 2 Abs. 7 KGV)
Taxpayer Losses Disallowed: Farm Activity Deemed Hobby
pien von den Akten erstellt werden sollen, regelt die Kanzleigebührenverordnung (KGV, bGS 233.21) die dafür zu erhebenden Kosten (Art. 2 Abs. 7 KGV). Es besteht keine Ausnahmevorschrift, welche im Fall der Beschwerdeführer eine kostenfreie Zustellung von Aktenkopien vorsehen w
OG O2V 18 14 · ar (Art. 2 Abs. 7 KGV)
Taxpayer Loses Appeal on Agricultural Loss Deductions Due to Lack of Profit Motive
pien von den Akten erstellt werden sollen, regelt die Kanzleigebührenverordnung (KGV, bGS 233.21) die dafür zu erhebenden Kosten (Art. 2 Abs. 7 KGV). Es besteht keine Ausnahmevorschrift, welche im Fall der Beschwerdeführer eine kostenfreie Zustellung von Aktenkopien vorsehen w
OG O2V 18 16 · ar (Art. 2 Abs. 7 KGV)
Taxpayer Farming Losses and Income Recalculation
pien von den Akten erstellt werden sollen, regelt die Kanzleigebührenverordnung (KGV, bGS 233.21) die dafür zu erhebenden Kosten (Art. 2 Abs. 7 KGV). Es besteht keine Ausnahmevorschrift, welche im Fall des Beschwerdeführers eine kostenfreie Zustellung von Aktenkopien vorsehen
OG O2V 18 18 · ar (Art. 2 Abs. 7 KGV)
Taxpayer Loss Deduction Disallowed Due to Lack of Profit Motive; Taxed Income Reclassified
pien von den Akten erstellt werden sollen, regelt die Kanzleigebührenverordnung (KGV, bGS 233.21) die dafür zu erhebenden Kosten (Art. 2 Abs. 7 KGV). Es besteht keine Ausnahmevorschrift, welche im Fall des Beschwerdeführers eine kostenfreie Zustellung von Aktenkopien vorsehen