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233.21 KGV CH-AR

Art. 1 Kanzleigebührenverordnung (KGV) - Geltungsbereich

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Art. 1 KGV · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Kanzleigebühren in Verfahren vor kantonalen Behörden, soweit nicht besondere Vorschriften gelten.

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